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Zuständigkeit |
Bundeselterngeld Sachgebietsleiter Dirk Rößler Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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0391 540-6712 |
Fax |
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0391 540-3477 |
E-Mail |
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Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus. [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Gebühren (Kosten)
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[-] Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
[+] Bearbeitungsdauer
[+] Weitere Informationen Siehe auch |
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